FAQ
Ein Gutachten beim Auto ist eine fachkundige Einschätzung des Fahrzeugzustands durch einen Kfz-Sachverständigen. Dabei werden unter anderem Schäden, Ausstattung, Laufleistung, Nutzungsspuren sowie eventuell vorhandene Reparaturen dokumentiert. Das Gutachten dient als neutrale Entscheidungsgrundlage bei Unfällen, Verkaufsprozessen oder Versicherungsfragen und ist oft notwendig, um Ansprüche rechtssicher geltend zu machen.
Bei einem Kfz-Gutachten untersucht der Sachverständige das Fahrzeug umfassend und dokumentiert sämtliche vorhandenen Schäden. Neben unfallbedingten Schäden werden auch Vorschäden oder altersbedingte Mängel berücksichtigt. Die Feststellungen werden systematisch erfasst, bewertet und in einem Gutachten aufbereitet, das als Basis für die Schadenregulierung oder Wertermittlung dient.
Zu den häufigsten Gutachtenarten zählen Unfallgutachten nach einem nicht selbst verschuldeten Unfall, Kaskogutachten bei selbst verschuldeten Schäden, Wertgutachten zur Ermittlung des aktuellen Marktwerts und Oldtimergutachten für die Bewertung klassischer Fahrzeuge. Je nach Anlass wird das passende Gutachten erstellt, um den jeweiligen Sachverhalt fachlich korrekt zu dokumentieren.
Ein Gutachten ist notwendig, wenn nach einem Unfall der Schaden dokumentiert und bewertet werden muss, etwa zur Vorlage bei der Versicherung. Auch beim Kauf oder Verkauf eines Gebrauchtwagens oder bei der Bewertung eines Oldtimers ist ein Gutachten sinnvoll, um Klarheit über den Zustand und Wert des Fahrzeugs zu erhalten.
Ein Gutachten ist nicht grundsätzlich kostenlos. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt in der Regel die gegnerische Versicherung die Kosten. In anderen Fällen, etwa bei einem Wertgutachten auf eigenen Wunsch, muss der Auftraggeber die Kosten selbst übernehmen.
Ein Gutachten lohnt sich, um die Schadenhöhe nach einem Unfall nachvollziehbar festzuhalten und die Durchsetzung von Ansprüchen zu ermöglichen. Ebenso ist es empfehlenswert beim Gebrauchtwagenkauf oder -verkauf, zur Absicherung des tatsächlichen Fahrzeugwerts. Auch in Streitfällen mit Versicherungen kann ein Gutachten ein entscheidender Vorteil sein.
Die Kosten für ein Kfz-Gutachten variieren je nach Schadenumfang, Fahrzeugtyp und Gutachtenart. Als Sachverständigenbüro orientieren wir uns an den Honorarrichtlinien des BVSK (Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen), um eine faire und transparente Preisgestaltung sicherzustellen.
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Gutachterkosten. Bei Kaskoschäden zahlt die eigene Versicherung – meist für einen selbst beauftragten Gutachter jedoch nur nach Rücksprache. Bei freiwilligen Gutachten (z. B. für den Verkauf) übernimmt der Auftraggeber selbst die Kosten.
Ein qualifiziertes Kfz-Gutachten darf nur von einem entsprechend ausgebildeten, zertifizierten Kfz-Sachverständigen erstellt werden. Diese Gutachter arbeiten entweder unabhängig oder im Auftrag von Versicherungen, Werkstätten oder spezialisierten Sachverständigenbüros.
Die Dauer hängt vom Gutachterbüro ab. In der Regel dauert es einige Tage bis eine Woche. Manche Büros bieten eine schnellere Bearbeitung an – z. B. innerhalb von 24 Stunden –, insbesondere bei klaren Sachlagen und direkter Vor-Ort-Begutachtung.
Die Erstellung dauert in vielen Fällen zwischen zwei und fünf Werktagen. Einige Sachverständigenbüros bieten Express-Services an und liefern das Gutachten bereits innerhalb von 24 Stunden. Die eigentliche Schadenaufnahme dauert oft nur 20–30 Minuten.
Die Wartezeit auf einen Gutachter hängt von dessen Verfügbarkeit und der Dringlichkeit des Falls ab. In der Regel ist ein Termin innerhalb von ein bis zwei Tagen möglich – viele Sachverständige bieten kurzfristige Vor-Ort-Termine an.
Zur Wertermittlung berücksichtigt der Gutachter Kriterien wie Baujahr, Laufleistung, Ausstattung, Zustand, Vorschäden, Marktpreise vergleichbarer Modelle sowie regionale Gegebenheiten. Das Ergebnis wird detailliert in einem Gutachten dokumentiert.
Die Honorare variieren und richten sich meist nach dem Schadenwert oder einem Pauschalsatz. Seriöse Gutachter richten sich nach dem BVSK-Honorartableau, welches marktgerechte und transparente Preisrahmen bietet.
Die Vergütung hängt von verschiedenen Faktoren ab, z. B. der Schadenshöhe, dem Aufwand und etwaigen Zusatzkosten (z. B. Fahrtkosten, Fotodokumentation, Schreibgebühren). Maßgeblich ist hier meist das BVSK-Honorarsystem.
In einem solchen Fall haben Sie das Recht, ein Gegengutachten durch einen unabhängigen Sachverständigen in Auftrag zu geben. Die Kosten müssen Sie in der Regel zunächst selbst tragen, je nach Einzelfall und Ausgang können sie jedoch erstattet werden.
Versicherungen haben nach vollständigem Eingang aller Unterlagen bis zu sechs Wochen Zeit für die Bearbeitung. In der Praxis bemühen sich viele Versicherer um eine schnellere Abwicklung – insbesondere bei eindeutiger Sachlage.
Sobald das Gutachten und alle relevanten Informationen vorliegen, erfolgt die Auszahlung in der Regel innerhalb von 7 bis 14 Werktagen. Kommt es zu Streitigkeiten oder Unklarheiten, kann sich die Zahlung jedoch verzögern.
In diesem Fall erfolgt die sogenannte fiktive Abrechnung. Die Versicherung zahlt die kalkulierten Reparaturkosten ohne Mehrwertsteuer aus, sofern keine Reparaturbelege vorgelegt werden. Die Auszahlung erfolgt auf Basis des Gutachtens.
Ja, aber nur unter bestimmten Bedingungen – etwa bei Bagatellschäden oder wenn bereits ein Gutachten durch einen von der Versicherung beauftragten Gutachter vorliegt. Dennoch steht es dem Geschädigten in vielen Fällen zu, einen eigenen Gutachter zu beauftragen.
Ja. Als Geschädigter nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht, einen eigenen Sachverständigen zu wählen. Dies ist empfehlenswert, um Interessenkonflikte zu vermeiden und eine objektive Bewertung sicherzustellen.
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, den von der gegnerischen Versicherung bestimmten Gutachter zu akzeptieren. Es empfiehlt sich, einen unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen, um Ihre Interessen optimal zu vertreten.
Kfz-Sachverständige beurteilen den Zustand und Wert von Fahrzeugen – meist im Zusammenhang mit Unfällen, Kauf oder Verkauf. Sie dokumentieren Schäden, kalkulieren Reparaturkosten und erstellen rechtssichere Gutachten als Entscheidungsgrundlage für Versicherungen, Gerichte oder Privatpersonen.